Ablauf des Online-Inkasso

Und so geht es!

Die Beauftragung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder anwaltlichen Mahnung ist äußerst einfach und erfordert nur wenige Schritte. Unter der Seite Beauftragung finden Sie ein Shop-System, welches Sie durch die Eingabe Ihrer Daten führt.

Beauftragung

Beauftragung

Hier finden Sie unsere anwaltlichen Dienstleistungen als Produkte

1. Gehen Sie zunächst zur Produktauswahl und wählen dort in unserem Shop eines unserer Dienstleistungsprodukte aus. Während des Bestellvorgangs werden Ihre persönlichen Daten abgefragt. Die Anmeldung müssen Sie nur einmal durchführen; bei späteren Aufträgen können Sie sich mit Ihren Daten einloggen. Nach der Anmeldung erhalten Sie auch Ihre Zugangsdaten zu der Online-Akte. Dort können Sie alle Ihre Inkasso-Aufträge einsehen.

 

Dateneingabe

Dateneingabe

Nachdem Sie ein Produkt bestellt haben, geben Sie hier die Daten des Schuldners ein!

2. Nach der Produktauswahl und der Abfrage Ihrer Daten gehen Sie zur Seite Dateneingabe und füllen dort bitte die Angaben zu Ihrer offenen Forderung aus. Nach dem Einkauf in unserem Shop werden Sie auf diese Seite weitergeleitet. Nach dem Absenden der Daten ist die Beauftragung abgeschlossen. Auf der Folgeseite finden Sie eine Auftragsbestätigung, die wir bei Erstkunden in schriftlicher Form benötigen. Bitte unterzeichnen Sie die Auftragsbestätigung und faxen oder mailen diese zusammen mit den Rechnungsunterlagen (optional) an uns durch.

 

Das war's. Das Ganze dauert nur wenige Minuten und wird von uns sofort bearbeitet. In der Regel erhält der Schuldner innerhalb von 24 Stunden unsere Mahnung per Post. Die Kosten für unsere Tätigkeit stellen wir dem Schuldner in Rechnung.

Nach Ablauf der in dem Mahnschreiben gesetzten Frist teilen wir Ihnen per E-Mail mit, ob der Schuldner die Forderung bezahlt hat. Eingegangene Zahlungen überweisen wir Ihnen sofort. Über Ihren aktuellen Verfahrensstand können Sie sich auch jederzeit in Ihrer Online-Akte informieren.

Sollte der Schuldner nur einen Teil der Forderung beglichen haben oder wurde eine Ratenzahlung abgeschlossen, dann erhalten Sie eine Zwischenmitteilung mit allen nötigen Informationen, um über das weitere Vorgehen abschließend entscheiden zu können.

Wenn der Schuldner die Forderung nach Ablauf der Frist nicht bezahlt hat, dann können Sie jederzeit den sofortigen Erlass eines Mahnbescheids oder einer anderen gerichtlichen Maßnahme beauftragen, so dass der Druck auf den Schuldner aufrechterhalten bleibt.

Sofortmahnung.de und Sofortmahnbescheid.de sind ein Service der Rechtsanwaltskanzlei Vogt 2008-2012