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Sofort online über Anwalt mahnen!

Anwaltliches Sofort-Inkasso

Herzlich willkommen auf www.sofortmahnung.de!

Verleihen Sie Ihren nicht bezahlten Rechnungen durch einen gerichtlichen Mahnbescheid den nötigen Nachdruck. Einfach, schnell und kostengünstig hier online beauftragen:


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2. Wir prüfen die Bonität des Schuldners und leiten bei positivem Ergebnis sofort das gerichtliche Mahnverfahren ein!


Außergerichtliche Mahnungen bleiben oft erfolglos. Das gerichtliche Mahnverfahren ist schnell und effektiv. Und bei uns außerordentlich günstig. Bis zu einem Streitwert von 3.000,00 EUR bezahlen Sie für unsere Tätigkeit lediglich einen Pauschalpreis von 10,00 EUR*.

Abbildung: Kostensicherheit inklusive - Unser Angebot: Für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder eine außergerichtliche Mahnung zahlen Sie lediglich 10,00 EUR. Weitere Infos zu unseren Preisen erhalten Sie wenn Sie auf den Geldschein klicken.

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Gerichtlicher Mahnbescheid 90% günstiger!

Der gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheid ist ein einfache und schnelle Möglichkeit eine Inkasso-Forderung durchzusetzen. Hier bieten wir Ihnen eine erfolgsorientierte und kostengünstige Lösung: Unsere Gebühren werden im Erfolgsfalle von dem Schuldner bezahlt, im Falle des Misserfolges bezahlen Sie lediglich eine Pauschale (bis 3.000.- EUR Forderung lediglich 10,00 EUR); den Rest gleichen Sie einfach durch Abtretung Ihres Erstattungsanspruches gegen den Schuldner aus.

Voraussetzung hierfür ist Folgendes:

1. Sie haben eine werthaltige und unbestrittene Inkassoforderung. Der Schuldner hat also keine Einwendungen erhoben.
2. Sie benötigen keine Rechtsberatung, aber einen schnellen Service!
3. Der Schuldner befindet sich im Zahlungsverzug!
4. Eine von uns durchgeführte Bonitätsprüfung des Schuldners ergibt kein negatives Ergebnis.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann beantragen wir sofort einen Mahnbescheid gegen den Schuldner in Ihrem Namen. Sie bezahlen den Pauschalbetrag von EUR 10,00 und die Gerichtsgebühren.
Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, dann fallen die gesetzlichen Gebühren in voller Höhe an, soweit Sie den Auftrag nicht stornieren wollen. Bei Stornierung des Auftrages bleibt es bei den 10,00 EUR.

Und natürlich: Im Erfolgsfalle, wenn der Schuldner aufgrund des gerichtlichen Mahnbescheides die Forderung vollständig bezahlt, dann ist dieser Service in jedem Fall völlig kostenfrei! Unsere Kosten werden dann durch den Schuldner bezahlt.

Das Sparpotenzial im Falle des Misserfolges ist erheblich. Ein Beispiel: Bei Beauftragung eines Mahnbescheides bei einer Forderungshöhe von 3.000,00 EUR fallen Anwaltsgebühren i.H.v. 361,17 EUR an, bei uns zahlen Sie lediglich 10,00 EUR selbst und treten uns Ihren Erstattungsanspruch im Übrigen ab. Die von Ihnen zu bezahlende Gerichtsgebühren betragen in diesem Fall 44,50 EUR.

Über den Verfahrenstand werden Sie mittels unserer Online-Akte und per E-Mail informiert.

Bitte beachten Sie auch unseren weitere Hinweise.

Anwaltliches Mahnschreiben mit Bonitätsprüfung

Verleihen Sie Ihren Forderungen durch ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben den nötigen Nachdruck. Unser Mahnschreiben weist den Schuldner unmissverständlich auf seine Zahlungspflicht hin, enthält Ihre Mahnkosten und alle angefallen Zinsen sowie unsere Gebühren. Zahlt der Schuldner die Forderung nicht, dann bleibt es für Sie bei den 10,00 EUR. Mit diesem Produkt sparen Sie etwaige Gerichtskosten, aber erfahrungsgemäß ist der Mahnbescheid effektiver.

Voraussetzung hierfür ist wiederum Folgendes:

1. Sie haben eine werthaltige und unbestrittene Inkassoforderung. Der Schuldner hat also keine Einwendungen erhoben.
2. Sie benötigen keine Rechtsberatung, aber einen schnellen Service!
3. Der Schuldner befindet sich im Zahlungsverzug!
4. Eine von uns durchgeführte Bonitätsprüfung des Schuldners ergibt kein negatives Ergebnis.


Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann versenden wir sofort ein anwaltliches Forderungsschreiben an den Schuldner unter unserem Anwaltsbriefkopf. Sie bezahlen den Pauschalbetrag von EUR 10,00.
Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, dann fallen die gesetzlichen Gebühren in voller Höhe an, soweit Sie den Auftrag nicht stornieren wollen. Bei Stornierung des Auftrages bleibt es bei den 10,00 EUR.

Und natürlich: Im Erfolgsfalle, wenn der Schuldner die Forderung vollständig bezahlt, dann ist dieser Service in jedem Fall völlig kostenfrei! Unsere Kosten werden dann durch den Schuldner bezahlt.

Das Sparpotenzial ist erheblich. Ein Beispiel: Bei Beauftragung eines Mahnbescheides bei einer Forderungshöhe von 3.000,00 EUR fallen Anwaltsgebühren i.H.v. 316,18 EUR an, bei uns zahlen Sie lediglich 10,00 EUR und treten uns Ihren Erstattungsanspruch im Übrigen ab.

Über den Verfahrenstand werden Sie mittels unserer Online-Akte und per E-Mail informiert.

Bitte beachten Sie auch unseren weitere Hinweise.

Premium-Inkasso

Wenn Sie vor einer gerichtlichen Betreibung eine außergerichtliche anwaltliche Mahnung aussprechen wollen, dann können Sie unseren Premium-Inkassoservice wählen. Dieser Service bietet eine verschärfte außergerichtliche Beitreibung mit höheren Erfolgsaussichten. Eine Bonitätsprüfung des Schuldners inklusive. Zusätzlich tun wir etwas, was sonst (fast) keiner bietet: Wir lassen die außergerichtliche Zahlungsaufforderung mittels Gerichtsvollzieher an den Schuldner zustellen. Dies hat entscheidende Vorteile. Der sofortige Kotakt mit dem Gerichtsvollzieher macht auch professionellen Schuldner sofort klar, dass Sie es ernst meinen. Die Zustellung über den Gerichtsvollzieher ist beweissicher und damit eine ideale Vorbereitung für die gerichtliche Durchsetzung.

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass unsere Angebote nur für Inkasso-Forderungen gelten. Eine rechtliche Prüfung Ihrer Forderung ist nicht möglich.

Bei Beantragung eines Mahnbescheides fallen zusätzlich Gerichtskosten an.

Alle weiteren Informationen zum Ablauf des Online-Inkasso finden Sie hier.
Sämtliche Preise auf dieser Seite enthalten die Umsatzsteuer.

Unserer Service bietet folgende Vorteile:

Wegweiser:

Weitere Informationen:

Letzte Änderung der Website: 12.10.2011