Zahlungen des Schuldners?

Zahlungsüberwachung

Zu unserem Service gehört, dass wir Zahlungen des Schuldners stets auf unser Ander-Konto einfordern und daher Zahlungseingänge für Sie überwachen können. Leistet der Schuldner lediglich einen Teil der Zahlung, dann wird er durch uns aufgefordert die Restzahlung einschließlich der Zinsen und Kosten auszugleichen. Hierfür entstehen Ihnen keine Mehrkosten.


Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner

Wenn Sie es wünschen, bieten wir dem Schuldner auch eine Ratenzahlungsvereinbarung an. Die Ratenzahlungsvereinbarung wird stets nur mit der Option angeboten, dass der Schuldner die hierfür anfallenden Kosten übernimmt. Sollte eine solche Ratenzahlung zustandekommen, dann werden wir auch hier den Zahlungseingang überwachen und im Falle des Zahlungsverzugs die Ratenzahlungsvereinbarung kündigen und die Restforderung sofort bei dem Schuldner einfordern. Sie brauchen sich um nichts weiteres zu kümmern. Sobald Zahlungen bei uns eingehen, werden diese an Sie ausbezahlt. Aktuelle Kontostände können Sie jederzeit in Ihrem Mandantenbereich einsehen oder per E-Mail anfordern.


Was passiert, wenn der Schuldner nicht bezahlt?

Auch wenn der Schuldner nicht bezahlen sollte, lassen wir Sie mit der weiteren Forderungsbeitreibung nicht allein. Im Gegenteil: Als Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen alle Leistungen aus einer Hand. Sollte der Schuldner nicht bezahlen und Widerspruch einlegen, dann vertreten wir Sie gerne auch im Klageverfahren. Hier erhalten Sie von uns allen notwendigen Informationen, wie etwa eine Einschätzung des Prozesskostenrisikos.

Sollten wir schließlich einen Titel gegen ihren Schuldner erstritten haben, dann setzen wir diesen selbstverständlich auch im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Wenn es erforderlich sein sollte, dann verfolgen wir offene Forderungen, solange eine Chance der Realisierung besteht.


(Sofortmahnung.de) 2008-2012 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken