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Impressum |
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Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben gemäß § 5 TMG: |
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finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/seiten/06.php). |
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www.rechtsanwaltsregister.org
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Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister ersetzt die zahlreichen bislang von den Gerichten geführten Anwaltslisten. Der Gesetzgeber hat diese Aufgabe durch die Neuregelung des § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auf die Rechtsanwaltskammern übertragen. Das bundeseinheitliche Register, in das die Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern tagesaktuell übertragen werden, wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist. |
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![]() www.rechtsanwaltsregister.org | Seit dem 13.11.2007 steht das elektronische bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister unter www.rechtsanwaltsregister.org zur Verfügung. |
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